Samstag, 13. Mai 2017

Hexenverfolgung in Bamberg



Hexenverfolgung in Bamberg


Copywhrite by Nadine Uzelino


die straff der zauberey: Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufuegt, soll man straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solch straff mit dem fewer thun

Übersetzung: Die Strafe der Zauberei, indem so Jemand den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zufügt, soll man Strafen vom Leben zum Tod, und man soll solch Strafe mit dem Feuer tun.
Artikel 109 der Constitutio Criminalis Bambergensis von 1507

1507 wurde in Bamberg ein Gesetz in Kraft gesetzt, dass eine grauenvolle und qualvolle Zeit für die Bürger in ganz Franken zur Folge hatte. Die „Constitutio Criminalis Bambergensis, legte die Strafe für Zauberei und Hexerei auf Verbrennung und Tod fest.

Verantwortlich für die Gräueltaten waren viele der damals regierenden Bischöfe, als Kern der Hexenverfolgung in Folge seines persönlichen radikalen Glaubens wird jedoch Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim genannt. „Der Hexenbrenner“, wie er genannt wurde, sorgte in den Jahren um 1620 1630er für einen dramatischen Höhepunkt der Hexenverfolgungen. Dabei machte er auch vor ganzen Familien inklusive Kindern nicht halt. Einer seiner ausführenden Kräfte war der Weihbischof Friedrich Förner, der mit seinen Predigten den Hass gegen vermeintliche Ketzer, Truden und Hexen schürte.


Copywhrite by Nadine Uzelino


Bamberger Halsgerichtsordnung als Grundlage der Hexenverfolgung

Bei Beachtung der Bamberger Halsgerichtsordnung konnte von Scharfrichtern und Juristen schon alleine nur auf Verdacht von Zauberei Folterungen vorgenommen werden. Durch diese Methode konnte der Bamberger Bischof alle politischen Proteste niederschmettern und sein grausames Handeln begründen. Außerdem mussten die Gepeinigten andere „Verbündete“ nennen um einer weiteren peinlichen Befragung zu entgehen. So entstand das Hamsterrad, indem sich Bürger gegenseitig beschuldigten zu drehen. Diese Halsgerichtsordnung lautete:

Von Zauberey genugsame Anzeigung...so jemand sich erbeut, andere Menschen Zauberey zu lernen oder jemand zu bezaubern drohet und den bedrohten bald darauf dergleichen geschicht, auch sonderlich Gemeinschaft und Gesellschaft mit Zauberern oder Zauberin hat der mit solchen verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Weisen umgeht, die Zauberey uff sich tragen und dieselben Personen desselben sonst auch berüchtigt (sind). Das gibt ein redlich Anzeigung zu Zauberey und genugsam Ursach zu peinlicher Frage...” “...Das ohn redliche Anzeigung niemand peinlich soll befragt werden... außer bei Zaubereyverdacht.”

Drudenhaus – Malefizhaus (klick)

Ein Gebäude, welches als Gefängnis für mehr als 30 Beschuldigten auf einmal dienen sollte, wurde 1627 in Bamberg in der Nähe der heutigen Stadtpromenade errichtet. Auch viele zur damaligen Zeit wichtige und hohe Persönlichkeiten wurden dort ihrem Schicksal überlassen. Bekannt ist ein Schreiben des damaligen Bürgermeisters der Stadt Bamberg – Johannes Junius, der ebenfalls der Hexerei bezichtigt wurde. Dies Schreiben ging als Abschiedsbrief an seine Tochter. Wenige Zeilen, die die Not des Bürgermeisters beschreiben:


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Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin ich gemarttert worden, unschuldig muß ich sterben …

Den Beschuldigten und Verurteilten wurden jeweils die Besitz- und Reichtümer entwendet und gingen in den Besitz der Kirche über. Dabei ist unbestätigt von 500.000 Gulden an „Einnahmen“ die Rede, welches eine enorme Summe darstellte! Laut mehreren Listen, die nach wie vor in der Stadtbibliothek Bamberg neben Gerichtsprotokollen, Verhörprotokollen und anderen Dokumenten aufbewahrt werden, beträgt die offizielle Anzahl der namentlich genannten Opfer  300 Menschen. 

300 Bamberger Bürger wurden als Hexer und Hexen bis 1632 hingerichtet. Nimmt man die gesamte Zeit der Verfolgungsjahre angefangen von 1595 bis 1631, so sollen über 800 Personen der Zauberei bezichtigt und auch getötet worden sein. Diesem Wahnsinn wurde erst Einhalt geboten, als die schwedischen Truppen Anfang 1632 in Bamberg eimarschierten. Der Bischof Johan Georg II. starb 1633 nach seiner Flucht in Österreich.

Wenn euch das Thema Hexenverfolgung interessiert, könnt ihr bald einen weiteren Beitrag über Foltermethoden und den Ablauf eines Hexenprozesses lesen! 






3 Kommentare:

  1. Ein immer wieder interessantes wie auch gruseliges Thema. In Österreich gibt es ein Buch, das ausführlich diesen Irrsinn beschreibt.

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  2. Ein immer wieder interessantes wie schauderhaftes Thema. Da verklärt sich der Blick, wenn man durch Bambergs oder Büdingens wunderschöne Altstadtstrassen läuft und nicht daran denkt, was für ein Grauen über die Bevölkerung gekommen ist.

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    1. Ja das stimmt Asiamaniac!

      Viele der historischen Gebäude in Bamberg wurden ja auch mit dem Geld, welches man den Beschuldigten und Verurteilten weggenommen hat, erbaut! Das ist schon sehr makaber.

      lg Nadine von Nannis Welt

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