Hexenverfolgung in Bamberg
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„die straff der zauberey: Item so jemandt den leuten durch
zauberey schaden oder nachtheyl zufuegt, soll man straffen vom leben zum todt,
vnnd man soll solch straff mit dem fewer thun“
Übersetzung: Die Strafe der Zauberei, indem so Jemand den
Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zufügt, soll man Strafen vom Leben
zum Tod, und man soll solch Strafe mit dem Feuer tun.
– Artikel 109 der Constitutio Criminalis Bambergensis von 1507
1507 wurde in Bamberg ein Gesetz in Kraft gesetzt, dass eine grauenvolle und qualvolle Zeit für die Bürger in ganz Franken zur Folge hatte. Die „Constitutio Criminalis Bambergensis, legte die Strafe für Zauberei und Hexerei auf Verbrennung und Tod fest.
1507 wurde in Bamberg ein Gesetz in Kraft gesetzt, dass eine grauenvolle und qualvolle Zeit für die Bürger in ganz Franken zur Folge hatte. Die „Constitutio Criminalis Bambergensis, legte die Strafe für Zauberei und Hexerei auf Verbrennung und Tod fest.
Verantwortlich für die Gräueltaten waren viele der damals
regierenden Bischöfe, als Kern der Hexenverfolgung in Folge seines persönlichen
radikalen Glaubens wird jedoch Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim
genannt. „Der Hexenbrenner“, wie er genannt wurde, sorgte in den Jahren um 1620
– 1630er für einen dramatischen Höhepunkt der Hexenverfolgungen. Dabei machte
er auch vor ganzen Familien inklusive Kindern nicht halt. Einer seiner
ausführenden Kräfte war der Weihbischof Friedrich Förner, der mit seinen
Predigten den Hass gegen vermeintliche Ketzer, Truden und Hexen schürte.
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Bamberger Halsgerichtsordnung als Grundlage der
Hexenverfolgung
Bei Beachtung der Bamberger Halsgerichtsordnung konnte von
Scharfrichtern und Juristen schon alleine nur auf Verdacht von Zauberei
Folterungen vorgenommen werden. Durch diese Methode konnte der Bamberger
Bischof alle politischen Proteste niederschmettern und sein grausames Handeln
begründen. Außerdem mussten die Gepeinigten andere „Verbündete“ nennen um einer
weiteren peinlichen Befragung zu entgehen. So entstand das Hamsterrad, indem
sich Bürger gegenseitig beschuldigten zu drehen. Diese Halsgerichtsordnung
lautete:
“Von Zauberey
genugsame Anzeigung...so jemand sich erbeut, andere Menschen Zauberey zu lernen
oder jemand zu bezaubern drohet und den bedrohten bald darauf dergleichen
geschicht, auch sonderlich Gemeinschaft und Gesellschaft mit Zauberern oder
Zauberin hat der mit solchen verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Weisen
umgeht, die Zauberey uff sich tragen und dieselben Personen desselben sonst
auch berüchtigt (sind). Das gibt ein redlich Anzeigung zu Zauberey und genugsam
Ursach zu peinlicher Frage...” “...Das ohn redliche Anzeigung niemand peinlich
soll befragt werden... außer bei Zaubereyverdacht.”
Drudenhaus – Malefizhaus (klick)
Ein Gebäude, welches als Gefängnis für mehr als 30
Beschuldigten auf einmal dienen sollte, wurde 1627 in Bamberg in der Nähe der
heutigen Stadtpromenade errichtet. Auch viele zur damaligen Zeit wichtige und
hohe Persönlichkeiten wurden dort ihrem Schicksal überlassen. Bekannt ist ein
Schreiben des damaligen Bürgermeisters der Stadt Bamberg – Johannes Junius, der
ebenfalls der Hexerei bezichtigt wurde. Dies Schreiben ging als Abschiedsbrief
an seine Tochter. Wenige Zeilen, die die Not des Bürgermeisters beschreiben:
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„Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin
ich gemarttert worden, unschuldig muß ich sterben …“
Den Beschuldigten und Verurteilten wurden jeweils die
Besitz- und Reichtümer entwendet und gingen in den Besitz der Kirche über.
Dabei ist unbestätigt von 500.000 Gulden an „Einnahmen“ die Rede, welches eine
enorme Summe darstellte! Laut mehreren Listen, die nach wie vor in der
Stadtbibliothek Bamberg neben Gerichtsprotokollen, Verhörprotokollen und
anderen Dokumenten aufbewahrt werden, beträgt die offizielle Anzahl der
namentlich genannten Opfer 300 Menschen.
300 Bamberger Bürger wurden als Hexer und Hexen bis 1632 hingerichtet. Nimmt
man die gesamte Zeit der Verfolgungsjahre angefangen von 1595 bis 1631, so
sollen über 800 Personen der Zauberei bezichtigt und auch getötet worden sein.
Diesem Wahnsinn wurde erst Einhalt geboten, als die schwedischen Truppen Anfang
1632 in Bamberg eimarschierten. Der Bischof Johan Georg II. starb 1633 nach
seiner Flucht in Österreich.
Wenn euch das Thema Hexenverfolgung interessiert, könnt ihr bald einen weiteren Beitrag über Foltermethoden und den Ablauf eines Hexenprozesses lesen!
Quellen: www.hexen-franken.de
Ein immer wieder interessantes wie auch gruseliges Thema. In Österreich gibt es ein Buch, das ausführlich diesen Irrsinn beschreibt.
AntwortenLöschenEin immer wieder interessantes wie schauderhaftes Thema. Da verklärt sich der Blick, wenn man durch Bambergs oder Büdingens wunderschöne Altstadtstrassen läuft und nicht daran denkt, was für ein Grauen über die Bevölkerung gekommen ist.
AntwortenLöschenJa das stimmt Asiamaniac!
LöschenViele der historischen Gebäude in Bamberg wurden ja auch mit dem Geld, welches man den Beschuldigten und Verurteilten weggenommen hat, erbaut! Das ist schon sehr makaber.
lg Nadine von Nannis Welt